DSGVO AB 25.05.18 – WAS WIRD SICH ÄNDERN? WORAUF MÜSSEN SIE ACHTEN?

In knapp 20 Tagen tritt die neue Datenschutzverordnung (DSGVO) europaweit in Kraft. Doch wie viele fragen Sie sich bestimmt auch „Welche folgen hat die DSGVO für mich als Webseitenbetreiber?“. Von der DSGVO ist jeder betroffen, der Daten seiner Nutzer – sei es durch Google Maps, Google Analytics, Newsletter, Kontaktformulare oder Zahlungsdienstleister wie u.a. PayPal – erhebt und diese verarbeitet.
Warum es für Sie wichtig ist, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen? Bei Nichteinhaltung der Datenschutzverordnung droht die Datenschutzbehörde mit Strafen von bis zu 4% des Jahresumsatzes

 

Was bedeutet die DSGVO konkret für Sie?

 

Webseitenbetreiber ohne DSGVO-konforme Datenschutzerklärung auf ihrer Webseite sollten sich an ihren Anwalt wenden und diesen bitten ein solches Dokument zu erstellen. Hinzukommt, dass Sie darauf achten sollten, dass Ihr Impressum aktualisiert wurde und die EU-Forderungen auf einen Cookie Hinweis berücksichtigt werden.
Als Werbeagentur können und dürfen wir Ihnen keine Rechtsberatung anbieten. Wenn Sie keinen Anwalt haben, der sich mit dem Thema IT-Recht auskennt, empfehlen wir Ihnen gerne die Kanzlei Renz:

 

Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz
https://www.renz-recht.de

 

Das müssen Sie tun!

 

Im Rahmen der neuen DSGVO werden Sie die Datenschutzverordnung einbauen müssen sowie die Cookie Hinweise und den Impressum anpassen. Mit den entsprechenden Rechtstexte von Ihnen übernehmen wir gerne die genannten Änderungen für Sie.
Bei der Umstellung Ihrer Domain auf https (wichtig für die verschlüsselte Übertragung Ihrer Besucher-Daten) und auf das neue PHP7 beraten und unterstützen wir Sie gerne.

Sollten Sie einen tieferen Einblick in das Thema „Datenschutzverordnung“ wünschen, bekommen Sie diesen unter https://www.datenschutz.org/dsgvo


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